Aktuelles
Die Ausnahmegenehmigung der 44t-Regelung wurde bis zum 31.12.2022 verlängert.
Sie gilt für den Transport von Kalamitätsholz aus außerordentlichen Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Sturm, Trockenheit und Schädlingsbefall).
Bitte entnehmen Sie die neusten Änderungen dem angefügten Schreiben vom 21.12.2020.
Wichtig:
II. Aufgrund des Ansammlungsverbots sind Drückjagden auf Schalenwild am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 untersagt.
III. Alle weiteren Gesellschaftsjagden, wie z. B. Treibjagden auf Niederwild, sind nicht zulässig.
Bitte beachten Sie:
Beantragen Sie die Nachhaltigkeitsprämie als Einzelwaldbesitzer ohne FBG-Mitgliedschaft (und PEFC-Zertifizierung über die FBG) erst, wenn Sie mit gleichlautendem Namen bei SVLFG und PEFC gemeldet sind.
Aufgrund vielfacher Anfragen finden Sie auch hier die Antworten von PEFC zu den häufigsten Fragen im Zusammenhang zum Zertifizierungsnachweis zum Antrag der Nachhaltigkeitsprämie (www.bundeswaldpraemie.de).
Die Nachhaltigkeitsprämie Wald kann seit dem 20.11.2020 beantragt werden. Eine Fördervoraussetzung ist die Zertifizierung durch PEFC, FSC, Naturland oder vergleichbare Zertifizierer.
Am Montag, 30.11.2020, übergab der Waldbesitzerverband Niedersachsen den traditionellen Weihnachtsbaum an die Landesregierung. Im corona-konformen kleinen, aber dennoch feierlichen Rahmen empfing Ministerpräsident Stephan Weil den Waldbesitzerpräsidenten Norbert Leben.