Die Digitalisierung findet just in diesem Moment statt. Es ist also auch die Zeit für viele Start-Ups! Davon gibt es nun nicht gerade wenig. Hier stelle ich bestehende App- & Software-Listen vor, welche alte sowie neue Hasen der Tech-Szene sammeln.
Das Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (BWaldG) gibt hier in §41 Förderung die Leitlinien der Förderung vor.
Die Forstwirtschaft soll wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes öffentlich gefördert werden. Die Förderung soll insbesondere auf die Sicherung der allgemeinen Bedindungen für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen zur Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes gerichtet sein. Die Forstwirtschaft soll unter Berücksitigung ihrer naturbedingten und wirtschaftlichen Besonderheiten vor allem durch die Wirschafts-, Verkehrs-, Agrar-, Sozial- und Steuerpolitik in den Stand gesetzt werden, den Wald unter wirtschaftlich angemessenen Bedingungen zu nutzen und zu erhalten.
Hans Carl von Carlowitz prägte 1713 in seiner Schrift „Sylvicultura Oeconomica“ den Begriff Nachhaltigkeit. Mit Blick auf die steigende Holzknappheit kritisierte er das allein auf kurzfristigen Gewinn ausgerichtete Wirtschaften . Er stellte fest, wer nur so viel erntet, wie auch nachwächst, kann den Wald auch für die künftige Generation erhalten. Politisch basiert die Nachhaltigkeit auf drei Säulen: der ökonomischen Nachhaltigkeit, der ökologischen Nachhaltigkeit und der sozialen Nachhaltigkeit.
Honorierung der Leistungen der Forstwirtschaft für die Gesellschaft: Erholung, Freizeit und Sport sowie Ökosystemleistungen
"Schützen durch Nützen" - diesem Motto folgen wir! Die Schutzfunktion ist Teil unserer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Über zwei Drittel der niedersächsischen Wälder haben einen Schutzstatus.
Aktuelle Informationen rund um Schäden im Wald, Handlungsempfehlungen zum Umgang und zur Prävention von Waldschäden finden Sie auf den Seiten der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA).
Der Waldbesitzerverband Niedersachsen ist Teil der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe.
Nach §123 SGB VII sind alle Waldbesitzer Mitglied der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), unter 0,25 Hektar kann sich der Waldbesitzer auf Antrag von der Mitgliedschaft befreien lassen (vgl. §5 SGB VII und §74 Satzung der SVLFG).