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Aufgrund vielfacher Anfragen finden Sie auch hier die Antworten von PEFC zu den häufigsten Fragen im Zusammenhang zum Zertifizierungsnachweis zum Antrag der Nachhaltigkeitsprämie (www.bundeswaldpraemie.de).
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Die Nachhaltigkeitsprämie Wald kann seit dem 20.11.2020 beantragt werden. Eine Fördervoraussetzung ist die Zertifizierung durch PEFC, FSC, Naturland oder vergleichbare Zertifizierer.
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Am Montag, 30.11.2020, übergab der Waldbesitzerverband Niedersachsen den traditionellen Weihnachtsbaum an die Landesregierung. Im corona-konformen kleinen, aber dennoch feierlichen Rahmen empfing Ministerpräsident Stephan Weil den Waldbesitzerpräsidenten Norbert Leben.
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Mit den bisherigen Anträgen sind die Haushaltsmittel (50 Millionen Euro) ausgeschöpft. Die Antragstellung wird bis auf weiteres ausgesetzt.
Näheres lesen Sie bei der Rentenbank.
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Der Deutsche Forst-Zertifizierungsrat hat die neuen PEFC-Standards einstimmig verabschiedet. Der neue Waldstandard tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Der Erholungswaldstandard wurde erweitert: Waldbesitzer können explizit PEFC-zertifizierte Kur- und Heilwälder ausweisen.
Lesen Sie weiter in der PEFC Pressemitteilung.
Die beiden Standards finden Sie im Überarbeitungsmodus verlinkt, sodass eine direkter Überblick über alle Änderungen einfach möglich ist.
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Nachhaltigkeitsprämie des Bundes in Höhe von 500 Millionen Euro startet
Ab Freitag (20.11.20) können Waldbesitzer die Nachhaltigkeitsprämie des Bundeswaldministeriums (BMEL) beantragen. Eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung ist zum Erhalt der Prämie aus dem Corona-Konjunkturpaket für Wald und Holz notwendig.

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