Bitte beachten Sie:
Beantragen Sie die Nachhaltigkeitsprämie als Einzelwaldbesitzer ohne FBG-Mitgliedschaft (und PEFC-Zertifizierung über die FBG) erst, wenn Sie mit gleichlautendem Namen bei SVLFG und PEFC gemeldet sind.
Aufgrund von z.B. nach einer Erbfolge nicht aktualisierten Daten oder der Meldung eines Ehepartners bei PEFC und des anderen Ehepartners bei der SVLFG ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.
Derzeit sind bei vielen Anträgen umfangreiche Nachfragen nötig und die Prämie kann nicht ausgezahlt werden.
Nachfolgend finden Sie alle Informationen zur Nachhaltigkeitsprämie:
Zur Antragsstellung: www.bundeswaldpraemie.de
Häufige Fragen: www.bundeswaldpraemie.de/faq
Zur Richtlinie: www.bundesanzeiger.de
SVLFG Beitragsbescheid anfordern: portal.svlfg.de/svlfg-apps/waldpraemie
WBV: Nachhaltigkeitsprämie und PEFC vom 14.12.2020
WBV: Neues zur Nachhaltigkeisprämie vom 09.12.2020
WBV-Pressemitteilung vom 19.11.2020
WBV: Vorläufige Eckdaten zur Nachhaltigkeitsprämie vom 13.11.2020