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Nachhaltigkeitsprämie des Bundes in Höhe von 500 Millionen Euro startet

Ab Freitag (20.11.20) können Waldbesitzer die Nachhaltigkeitsprämie des Bundeswaldministeriums (BMEL) beantragen. Eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung ist zum Erhalt der Prämie aus dem Corona-Konjunkturpaket für Wald und Holz notwendig.

„Endlich eine unkomplizierte Hilfe die dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird! In Summe werden die Waldeigentümer mit 500 Millionen Euro unterstützt.“, sagt Norbert Leben, Präsident des Waldbesitzerverband Niedersachsen zur neuen Nachhaltigkeitsprämie.

Die waldflächenbezogene Prämie wird auf Antrag als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 100 Euro bzw. 120 Euro pro Hektar gewährt. Endbegünstigter ist der Waldeigentümer, bzw. der Pächter der Waldfläche. Die Bagatellgrenze liegt bei 1 ha Wald. Der Nachweis der Fläche findet über die Beitragsbescheide der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) statt. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist der Nachweis für eine PEFC oder FSC Zertifizierung. „Für die meisten unserer Waldbesitzer ist auch das kein Problem, denn über 70 % der Waldfläche in Niedersachsen ist bereits heute PEFC zertifiziert.“, fasst Leben zusammen. Sofern man noch nicht zertifiziert ist, kann dies noch bis 30.09.2021 nachgeholt werden, um von der Nachhaltigkeitsprämie zu profitieren. Die Zertifizierung muss mindestens 10 Jahre nach Prämienerhalt bestehen. Der Einzige Wehmutstropfen liegt in der De-minimis-Relevanz der Prämie.

Die Prämie ist ein „Beitrag zum Erhalt der Wälder und der gesellschaftlichen unverzichtbaren Waldfunktionen durch Unterstützung der einer über den gesetzlichen Standard hinausgehenden nachhaltigen Bewirtschaftung der privaten und kommunalen Forstbetriebe angesichts der ökonomischen Folgen des Klimawandels und der Corona Pandemie“. Mit der Maßnahmenumsetzung wird die FNR (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe) betraut. Die dafür notwendige Richtlinie erscheint am morgigen Freitag.

Die Antragsstellung erfolgt online über die Webseite www.bundeswaldpraemie.de und kann von dem Waldeigentümer selbst oder in seinem Auftrag von seinem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie: Da es für die Nachhaltigkeitsprämie keine eigenständige, steuerbefreiende Rechtsgrundlage gibt,  ist sie den steuerpflichtigen Einnahmen zuzurechnen.

Für weitere Informationen lesen Sie auch:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/231-wald-foerderrichtlinie.html;jsessionid=31F4AEDF39524B44BCC486CE6D1926F9.internet2841

https://www.svlfg.de/pm-waldpraemie

https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/waldpraemie