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Die Nachhaltigkeitsprämie Wald kann seit dem 20.11.2020 beantragt werden. Eine Fördervoraussetzung ist die Zertifizierung durch PEFC, FSC, Naturland oder vergleichbare Zertifizierer. 

Viele Waldeigentümer sind durch die Mitgliedschaft in einem Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss zertifiziert und haben kein eigenes Zertifikat vorliegen, welches Sie für die Beantragung verwenden könnten. In einem solchen Fall muss der FWZ den Mitgliedern eine Bescheinigung aushändigen, in der die PEFC-Registriernummer und das Gültigkeitsdatum des Zertifikats genannt wird. 

In Absprache mit der FNR hat Präsident Leben hierzu eine Muster-Bescheinigung geschrieben, die alle fördernotwendigen  Informationen bezüglich der Zertifizierung beinhaltet.

Die Muster-Bescheinigung ist unseren Mitgliedern per Mail zugegangen.

 

Zur Antragsstellung: www.bundeswaldpraemie.de

Häufige Fragen: www.bundeswaldpraemie.de/faq

SVLFG Beitragsbescheid anfordern: portal.svlfg.de/svlfg-apps/waldpraemie

WBV-Pressemitteilung vom 19.11.2020

WBV- Informationen: Vorläufige Eckdaten zur Nachhaltigkeitsprämie vom 13.11.2020