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In den aktuellen Förderrichtlinien haben sich Änderungen zur Förderfähigkeit von Wurzelschutz bei der Kulturbegründung ergeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der LWK.
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Die Ausnahmegenehmigung der 44t-Regelung wurde bis zum 31.12.2022 verlängert.
Sie gilt für den Transport von Kalamitätsholz aus außerordentlichen Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Sturm, Trockenheit und Schädlingsbefall).
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Bitte entnehmen Sie die neusten Änderungen dem angefügten Schreiben vom 21.12.2020.
Wichtig:
II. Aufgrund des Ansammlungsverbots sind Drückjagden auf Schalenwild am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 untersagt.
III. Alle weiteren Gesellschaftsjagden, wie z. B. Treibjagden auf Niederwild, sind nicht zulässig.
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Bitte beachten Sie:
Beantragen Sie die Nachhaltigkeitsprämie als Einzelwaldbesitzer ohne FBG-Mitgliedschaft (und PEFC-Zertifizierung über die FBG) erst, wenn Sie mit gleichlautendem Namen bei SVLFG und PEFC gemeldet sind.
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Aufgrund vielfacher Anfragen finden Sie auch hier die Antworten von PEFC zu den häufigsten Fragen im Zusammenhang zum Zertifizierungsnachweis zum Antrag der Nachhaltigkeitsprämie (www.bundeswaldpraemie.de).
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Die Nachhaltigkeitsprämie Wald kann seit dem 20.11.2020 beantragt werden. Eine Fördervoraussetzung ist die Zertifizierung durch PEFC, FSC, Naturland oder vergleichbare Zertifizierer.