Drückjagden auf Schalenwild zur gesetzlichen Abschussplanerfüllung als auch zur Reduzierung der Schwarzwildbestände im Rahmen der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind weiterhin unter Auflagen erlaubt.
Alle Informationen hierzu finden Sie hier.
In den aktuellen Förderrichtlinien haben sich Änderungen zur Förderfähigkeit von Wurzelschutz bei der Kulturbegründung ergeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der LWK.
Die Ausnahmegenehmigung der 44t-Regelung wurde bis zum 31.12.2022 verlängert.
Sie gilt für den Transport von Kalamitätsholz aus außerordentlichen Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Sturm, Trockenheit und Schädlingsbefall).
Bitte entnehmen Sie die neusten Änderungen dem angefügten Schreiben vom 21.12.2020.
Wichtig:
II. Aufgrund des Ansammlungsverbots sind Drückjagden auf Schalenwild am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 untersagt.
III. Alle weiteren Gesellschaftsjagden, wie z. B. Treibjagden auf Niederwild, sind nicht zulässig.
Bitte beachten Sie:
Beantragen Sie die Nachhaltigkeitsprämie als Einzelwaldbesitzer ohne FBG-Mitgliedschaft (und PEFC-Zertifizierung über die FBG) erst, wenn Sie mit gleichlautendem Namen bei SVLFG und PEFC gemeldet sind.
Aufgrund vielfacher Anfragen finden Sie auch hier die Antworten von PEFC zu den häufigsten Fragen im Zusammenhang zum Zertifizierungsnachweis zum Antrag der Nachhaltigkeitsprämie (www.bundeswaldpraemie.de).