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Bitte entnehmen Sie die neusten Änderungen dem angefügten Schreiben vom 21.12.2020.

Wichtig:

 II. Aufgrund des Ansammlungsverbots sind Drückjagden auf Schalenwild am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 untersagt. 

III. Alle weiteren Gesellschaftsjagden, wie z. B. Treibjagden auf Niederwild, sind nicht zulässig.