Waldbesitzerverband Niedersachsen sieht Eingriffe ins Eigentum
L P D – „Das Bundeswaldgesetz hat seit 50 Jahren Bestand, und warum? Weil es einfach gut ist. Es regelt gemeinsam mit dem Landeswaldgesetz das, was geregelt werden soll, einen nachhaltigen Umgang mit dem Wald. Mit dem Änderungsentwurf würde ein Paradigmenwechsel stattfinden – von einem multifunktionellen Waldgesetz zu einem Schutzgesetz“, erklärt Philip von Oldershausen, Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen, gegenüber dem Landvolk-Pressedienst. Zudem greife die Novelle des Bundeswaldgesetzes vom August 2024 in die Eigentumsverhältnisse sowie die unternehmerische Freiheit der Waldbesitzer ein, zeigt von Oldershausen weitere Gründe auf, warum diese Änderungsvorschläge in der jetzigen Form abzulehnen sind.
„Die Gesetzesänderung beinhaltet Aspekte, die die Grundfeste der Nachhaltigkeitsfunktionen des Waldes mit Ökonomie, Ökologie und Soziales aushöhlt und einseitig verschiebt“, führt der Waldbesitzerverbandspräsident aus. Die Waldnutzung gerät bei dem Entwurf in den Hintergrund, stattdessen wird dem Wald nur noch die Klimaschutzfunktion als CO2-Speicher zugewiesen mit dem Diktat, den Holzvorrat zu erhöhen, indem Bäume länger stehen bleiben und somit älter werden sollen „Dass aber Holz durch Nutzung, Verwendung und als Ersatz für fossile Rohstoffe eine viel größere CO2-Speicherung und somit Senkung erzielt, wird trotz forstwissenschaftlicher Expertise ignoriert“, ärgert sich von Oldershausen über die Missachtung der fachlichen Expertise.
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