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Nachhaltigkeitsprämie Wald

Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller vorliegenden aktuellen Informationen zur Antragsstellung rund um die Nachhaltigkeitsprämie Wald.

  • Ab sofort können auch Waldbesitzer, die Mitglied in mehreren forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FWZ) sind, die Waldprämie beantragen. Das Verfahren zum Beantragen der Nachhaltigkeitsprämie Wald wurde entsprechend erweitert.Die Abfrage der Mitgliedschaften in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen erfolgt jetzt in Kombination mit der Dateneingabe zu den Zertifikaten für nachhaltige Waldbewirtschaftung nach PEFC- oder FSC-Standard bzw. vergleichbare Zertifizierungen.

  • Die Antragsteller sollen bitte unbedingt dafür sorgen, dass Name und Adresse des SVLFG-Betriebs mit dem auf der PEFC-Rechnung und des Antragstellers deckungsgleich sind (außer natürlich bei Gruppenzertifikaten von FBGn). Wenn hier verschieden Personen aufgeführt sind, muss die FNR umfangreich prüfen, an wen gezahlt werden darf/kann/muss, um Rückforderungen usw. zu vermeiden. 

  • Weichen die Hektarangeben der SVLFG- und PEFC-Nachweise voneinander ab, wird die Präimie allerdings nur für die nachweislich zertifizierte Fläche ausgezahlt.
  • Manche Antragsteller bekommen einen Ablehnungsbescheid. Wie hier vorzugehen ist, wird in den FAQ der FNR erläutert.

Die Prämie ist ein „Beitrag zum Erhalt der Wälder und der gesellschaftlichen unverzichtbaren Waldfunktionen durch Unterstützung der einer über den gesetzlichen Standard hinausgehenden nachhaltigen Bewirtschaftung der privaten und kommunalen Forstbetriebe angesichts der ökonomischen Folgen des Klimawandels und der Corona Pandemie“. Mit der Maßnahmenumsetzung ist die FNR betraut. Die dafür notwendige Richtlinie ist am Freitag, 20. November 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. 

Die Richtlinie in Kürze:

  • Leistungsempfänger kann eine natürliche oder eine juristische Person des Privat- oder öffentlichen Rechts sein, die als Unternehmer im Sinne des § 136 Absatz 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) rechtmäßig eine Waldfläche nach § 3 des Bundeswaldgesetzes bewirtschaften und dies in Schriftform belegt. Der Endbegünstige ist der Waldbesitzer, auch Pächter von Waldflächen können den Antrag stellen.
  • Voraussetzungen für die Gewährung der Prämie sind:
    • Nachweis, dass der Antragssteller Unternehmer im Sinne des § 136 Absatz 3 SGB VII für eine Waldfläche ist (Gilt nicht für Kommunen).
    • Nachweis einer Zertifizierung für die besagte Waldfläche (PEFC, FSC, Naturland oder vergleichbares Zertifikat). Die Zertifizierung kann bis zum 30. September 2021 nachgeholt werden. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt, wenn die Zertifizierung vorliegt.
    • Selbstverpflichtung, dass die Zertifizierung mindestens 10 Jahre nach Auszahlung der Prämie gehalten wird.
  • Die Prämie ist De-minimis-relevant: Die Gesamtsumme der gewährten De-minimis-Beihilfen darf 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht überschreiten.
  • Die Leistung wird als nicht rückzahlbare Prämie gewährt.
    • Bemessungsgrundlage sind die nachgewiesenen Waldflächen (SVLFG Bescheid und PEFC Zertifizierung, bei Abweichungen der Fläche wird die kleinere Fläche berücksichtigt).
    • Die Höhe der Prämie je Hektar Waldfläche liegt beim Nachweis einer PEFC-Zertifizierung bei 100 Euro.
    • Prämien von unter 100 Euro werden nicht ausgezahlt (weniger als 1 Hektar Waldfläche, Bagatellgrenze).
    • Kosten und Ausgaben des Antragsstellers im Rahmen der Antragsstellung bleiben unberücksichtigt und sind nicht leistungsfähig.
    • Rechtsanspruch besteht nicht, Gewährung der Prämie steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
  • Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Prämie ist die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), Gülzow-Prüzen zuständig.
    • Anträge sind über das elektronische Antragssystem www.bundeswaldpraemie.de bis spätestens 31.10.2021 zu stellen.
    • Es sind u.a. folgende Unterlagen beizufügen: 
      • Nachweis / Urkunde eine Zertifizierung
      • Selbstverpflichtung, dass die Zertifizierung mindestens 10 Jahre nach Auszahlung der Prämie gehalten wird
      • De-Minimis-Erklärung
      • Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung und -übermittlung nach Datenschutzgrundverordnung
      • Nachweis der Antragsfläche durch Vorlage des letzten Beitragsbescheids der SVLFG

 Allgemeines zur Antragsstellung:

  • Beantragen Sie die Nachhaltigkeitsprämie als Einzelwaldbesitzer ohne FBG-Mitgliedschaft (und PEFC-Zertifizierung über die FBG) erst, wenn Sie mit gleichlautendem Namen bei SVLFG und PEFC gemeldet sind. Aufgrund von z.B. nach einer Erbfolge nicht aktualisierten Daten oder der Meldung eines Ehepartners bei PEFC und des anderen Ehepartners bei der SVLFG ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich. Derzeit sind bei vielen Anträgen umfangreiche Nachfragen nötig und die Prämie kann nicht ausgezahlt werden. 
  • Für die Nachhaltigkeitsprämie gibt es keine eigenständige, steuerbefreiende Rechtsgrundlage, sie ist den steuerpflichtigen Einnahmen zuzurechnen.
  • Ihre Waldfläche ist über Ihre Forstbetriebsgemeinschaft PEFC zertifiziert? Bitten Sie Ihre FBG um eine Mitgliedschaftsbescheinigung inkl. PEFC-Registriernummer, der zertifizierten Waldfläche, der Kundennummer, der Gültigkeit der Urkunde und der letzten Rechnungsnummer. FBGn können hierzu die Musterbescheinigung für FWZ nutzen.
  • Der Antrag ist digital zustellen. Sollten Antragsteller keinen Zugang zum digitalen Antragsverfahren haben (z.B. kein Internetzugang, keine Email-Adresse) kann ein Bevollmächtigter die Antragstellung durchführen. Der Bescheid ist letztlich vom Antragsteller zu unterschreiben.
  • Eine Auflistung, welche Dokumente Sie für die Antragsstellung bereit halten sollten, finden Sie hier.

 

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsprämie:

Zur Antragsstellung: www.bundeswaldpraemie.de

Häufige Fragen-FNR: www.bundeswaldpraemie.de/faq

Zur Richtlinie: www.bundesanzeiger.de

SVLFG Beitragsbescheid anfordern: portal.svlfg.de/svlfg-apps/waldpraemie

Häufige Fragen-SVLFG: zum Download

Häufige Fragen-PEFC: https://pefc.de/neuigkeiten/mit-pefc-die-bundeswaldpramie-sichern

Musterbescheinigung PEFC: Musterbescheinigung für FWZ 

 

FNR: Aktuelles vom 18.01.2021

 

WBV: Nachhaltigkeitsprämie beantragen vom 17.12.2020

WBV: Nachhaltigkeitsprämie und PEFC vom 14.12.2020

WBV: Neues zur Nachhaltigkeisprämie vom 09.12.2020

WBV-Pressemitteilung vom 19.11.2020

WBV: Vorläufige Eckdaten zur Nachhaltigkeitsprämie vom 13.11.2020