Terminkalender
Versicherungsschutz im Ehrenamt – was gilt im Forst?
Ob ehrenamtlich Tätige im Forst bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mitversichert sind, ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Bei diesen Personen hängt der Versicherungsschutz oftmals von der sogenannten inneren Handlungstendenz ab – also der Frage, mit welcher Motivation die Tätigkeit ausgeübt wird. Diese lässt sich in der Praxis jedoch nicht immer eindeutig feststellen. Grundsätzlich besteht nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) eine Versicherungspflicht für ehrenamtlich Tätige. Ob im konkreten Fall tatsächlich ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz greift, ist jedoch häufig von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Das Seminar gibt einen praxisnahen Überblick darüber, in welchen typischen Konstellationen von einem Versicherungsschutz ausgegangen werden kann – und wann nicht.
Der Referent erläutert unter anderem, wie der Versicherungsschutz bei der Selbstwerbung einzuordnen ist, wann helfende Nachbarn bei der Forstarbeit abgesichert sind und wie es sich verhält, wenn Forstbetriebe mit ehrenamtlichen Initiativen zusammenarbeiten.
Details und Anmeldung: www.waldeigentuemer.de/termin/agdw-masterclass-versicherungsschutz-im-ehrenamt/

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