Windenergie im Wald: Nie voreilig Vorverträge abschließen!
Zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaschutzziele wird die Windenergie weiter ausgebaut werden müssen. Daher wird in Niedersachsen seit geraumer Zeit darüber diskutiert, auch den Wald für Windenergieanlagen zu öffnen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür (Landesraumordnungsprogramm, Windenergieerlass auf Landesebene; RROP auf Landkreisebene) sind jedoch erst im Werden. Ungeachtet dessen sind im Heidebereich bereits verschiedene Projektierungsfirmen aktiv, die sich möglichst frühzeitig Nutzungsrechte an Waldgrundstücken sichern und Vorverträge abschließen wollen.
Das wirtschaftliche Eigeninteresse dieser Firmen steht dabei klar im Vordergrund. Hierzu die Empfehlung des Landvolks, die wir FBG-seitig ausdrücklich unterstützen: „Zentrale Bedeutung hat die gemeinsame „Vermarktung“ der Standorte. Wir empfehlen Ihnen, sich in jedem Fall mit den anderen betroffenen Grundeigentümern zusammenzutun und eine Grundeigentümergemeinschaft zur Interessenvertretung zu bilden. Unterschreiben Sie auf keinen Fall Nutzungsverträge, ohne sich mit den anderen betroffenen Grundeigentümern abzustimmen. Als Grundeigentümergemeinschaft halten Sie die Fäden des Handelns in der Hand und können miteinander abstimmen, was Sie erreichen wollen: bessere Konditionen als im Erstangebot, Berücksichtigung Ihrer Interessen, Beteiligung bei der Windparkentwicklung, Beteiligung am Betrieb oder reine Flächenverpachtung.“ Das Landvolk und auch die FBG Celler Land / FBG Ostheide / FBG Südheide beraten Sie dabei gerne.