Heizen mit Holz bald verboten?
Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Der Gesetzesentwurf käme einem faktischen Verbot der energetischen Holznutzung gleich.
Ab dem 1. Januar 2024 sollen folgende Punkte gelten:
- Keine Anerkennung von Holz als erneuerbare Energiequelle für das „65 %-Ziel“ im Neubau; damit wären Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelzentralheizungen im Neubau verboten.
- Auch kleinere Nachbarschaftsnetzwerke aus bis zu 16 Gebäuden/100 Wohneinheiten werden dabei wie eine Einzelheizung bzw. ein Einzelgebäude betrachtet.
- Auch der Anschluss an eine bestehende Holz-Heizung bei Neubau in unmittelbarer Nähe (z. B. Bau von Altenteil bzw. Bau für Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an eine solche Holzheizung in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Gebäude meist sehr sinnvoll ist.
- Bei bestehenden Gebäuden darf eine neue Holz-Zentralheizung nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).
Werden Sie aktiv gegen diesen Gesetzesentwurf und unterzeichnen Sie die offizielle Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Die Eingabe kann online noch bis zum 20. Juni 2023 im Petitions-Forum des Deutschen Bundestages unter dem angegebenen Link mitgezeichnet werden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/2023/05/04/Petition150229.nc.html
Daneben ist es genauso möglich, die Petition mit klassischen Unterschriftenlisten zu unterstützen. Hierbei müssen auf der Liste zwingend folgende Angaben enthalten sein: Angabe der Petition über den Titel und die ID-Nummer, der vollständige Name des Unterzeichnenden, die Adresse und das Datum der Unterschrift. Ein beispielhaftes Exemplar finden Sie anbei. Die Liste kann dann mit einem formlosen Anschreiben und der Angabe einer E-Mail-Adresse an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bis zum 20. Juni 2023 per Post gesendet werden (Deutscher Bundestag, Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin). Die klassische Unterschriftenliste finden Sie hier.
Hier finden Sie zudem die Pressemitteilung der AGDW:
Waldeigentümer wenden sich gegen das „Märchen von der Holzknappheit“
„Der Holzvorrat hat bisher kontinuierlich zugenommen: Allein zwischen 2012 und 2017 ist er um weitere 6 % angestiegen“, so Bitter. „Mit 3,9 Mrd. m³ Gesamtvorrat steht im deutschen Wald mehr Holz als in jedem anderen Land der Europäischen Union. Daran ändern auch die aktuellen Waldschäden grundsätzlich nichts. Obwohl es durch Dürre und Borkenkäferkalamitäten zu Vorratsverlusten auf großen Flächen kommt, sind Waldumbau und Waldpflege weiterhin geboten. Bei diesen waldbaulichen Maßnahmen fällt immer auch Energieholz an. Wir brauchen die energetische Holzverwendung, um die Waldpflege zu fördern und das dabei anfallende Restholz angemessen und zugleich umweltfreundlich verwerten zu können“, erläuterte Bitter.