Für das neue Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) können Waldbesitzende ab dem 12. November 2022 Förderung beantragen. Die Anträge können ganz einfach online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) auf www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden.
Auf dieser Webseite können sich die Betriebe schon ab dem späten Nachmittag des 11. Novembers, nachdem das Programm im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, auch über die genauen Kriterien informieren, die für eine Förderung eingehalten werden müssen. Über das neue bundesweite Förderprogramm können bis Jahresende 200 Millionen Euro von privaten und kommunalen Waldbesitzern abgerufen werden. Bis 2026 stehen insgesamt 900 Millionen Euro bereit.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
Wald-Klima-Paket: Förderung beantragen ab dem 12. November
Für das neue Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) können Waldbesitzende ab dem 12. November 2022 Förderung beantragen. Die Anträge können ganz einfach online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) auf www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden. Auf dieser Webseite können sich die Betriebe schon ab dem späten Nachmittag des 11. Novembers, nachdem das Programm im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, auch über die genauen Kriterien informieren, die für eine Förderung eingehalten werden müssen.
Dazu sagt Bundesminister Cem Özdemir: „Wer den Wald stärkt, macht starken Klimaschutz. Wir helfen Waldbesitzenden dabei, ihre Wälder an die Folgen der Klimakrise anzupassen und für kommende Generationen zu erhalten. Wir geben ihnen für diese Zukunftsaufgabe eine verlässliche Perspektive."
Gefördert werden Betriebe, die ihre Wälder nach Kriterien bewirtschaften, die sowohl über den gesetzlichen Standard als auch über bestehende Zertifizierungen wie PEFC und FSC nachweislich hinausgehen. Mit dem Wald-Klima-Paket führt das BMEL eine langfristige Förderung ein, mit der zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen finanziert werden.
Im Jahr 2022 gestellte Anträge werden auf de-minimis-Basis bewilligt (maximal 200.000 Euro Förderung in drei Jahren). Für Anträge ab dem Jahr 2023 strebt das BMEL eine beihilferechtliche Freistellung an, damit die de-minimis-Auflage wegfallen kann. Über das neue, bundesweite Förderprogramm können bis Jahresende 200 Millionen Euro abgerufen werden. Das Programm ist Teil der „Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement“. Dafür stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro bis zum Jahr 2026 bereit.
Mehr Informationen zum „Klimaangepassten Waldmanagement“ lesen Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle des BMEL